Stadt

Irreführende Grafik zum CO2 Ausstoss von Steag-Iqony im Gemeinderat.

Am 23.7.2026 beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, den Weg für den Bau eines Heizwerkes in der Grauhalde Schorndorf frei zu geben. „Der Flächennutzungsplan Schorndorf – Winterbach 2015 wird im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Die Gemeinbedarfsfläche Schule wird in Fläche für Ver- und Entsorgung – Wärme geändert.”
Von insgesamt 19 StadträtInnen stimmten 7 dagegen, 5 enthielten sich der Stimme. Die AFD und SPD stimmte geschlossen dafür. Steag Iqony präsentierte dem Gemeinderat eine Folie, auf der angegeben wurde, dass der CO2 Ausstoss durch das neue Altholzheizwerk um 87% reduziert würde.

Erst auf dreimalige Nachfrage eines kritischen Stadtrats, ob dies der reale CO2 Ausstoß sei,(zuletzt “bitte antworten Sie mit Ja oder Nein”) räumte der Geschäftsführer der Neuen Wärme GmbH als Vertreter der Steag-Iqony ein: Die Zahlen sind nur aus gesetzgeberischer Sicht so, wenn die Emmision von Altholz mit Null angesetzt wird.
Die Bürgerinitiative hatte zuvor vorgerechnet, dass der reale CO2 Ausstoß durch das Altholzheizwerk im Vergleich zur derzeitigen Situation um ca.25% steigen wird, weil der spezifische CO2 Ausstoß [kg/KWh] von Altholz höher ist, als der von Öl und Gas in den heutigen Heizwerken. Außerdem sollen die derzeitigen Gasheizungen im Klinikum als Backup erhalten bleiben, Für Ein- und Mehrfamilienhäuser, die heute fast alle mit Gas heizen, amortisieren sich Wärmepumpen schneller (Gespräche mit Gemeinde Quierschied, Saarland).

Gemeinderat soll am 23.7.26 18 Uhr beschliessen, das Schulgelände Grauhalde in ein Entsorgungsgebiet umzuwandeln.

In der Begründung heisst es:

“Der Flächennutzungsplan Schorndorf – Winterbach 2015 wird im Wege der Be-
richtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Die Gemeinbedarfsfläche
Schule wird in Fläche für Ver- und Entsorgung – Wärme geändert.”

und weiter

“Aufgrund des Verfahrens nach § 13a BauGB wird von einer Umweltprüfung so-
wie einem Umweltbericht abgesehen.”

Link zur Stadt:https://schorndorf.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXnCopS7Hhkpb7OtiIbIN3E

Technischer Ausschuss strebt beschleunigtes Verfahren am 7.7.2026 unter Umgehung von Umweltprüfung und Umweltbericht an!

Gemäß der T a g e s o r d n u n g
zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses
am Dienstag, 07. Juli 2026,
im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, Schorndorf
Beginn: 18:30 Uhr berät der Planungssauschuss über

“Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
“Grauhalde – Rehhalde” – Heizzentrale (Planbereich 28/07)
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

  • Aufstellungsbeschluss
  • Zustimmung zur Planung
  • Frühzeitige Beteiligung”

DER LINK ZUM UMFANGREICHEN DOKUMENT FINDET SICH HIER

https://schorndorf.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUMURVhMna1iuxl8_s4U0OA

Hier zur Sicherheit ein lokaler pdf-LInk:

AUF SEITE 3 HEISST ES:

V.) Bürgerbeteiligung:
☒ Es ist keine Bürgerbeteiligung erforderlich.
☐ Eine Bürgerbeteiligungsmaßnahme wird durchgeführt:

DIES BEDEUTET EINE WESENTLICHE RECHTLICHE EINSCHRÄNKUNG FÜR EINWÄNDE ALLER ANWOHNER!

“Aufgrund des Verfahrens nach § 13a BauGB wird von einer Umweltprüfung sowie einem Umweltbericht abgesehen.”

Hier findet sich eine Vorlage:

Rüge bis 7.7.26 an die Stadt Schorndorf richten

Absender:

Empfänger:
Stadt Schorndorf
Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
– Bauleitplanung –
Robert-Bosch-Straße 9
73614 Schorndorf
stadtentwicklung@schorndorf.de.

                                Schorndorf, den 4. Juli 2026

Betreff: Stellungnahme zum Bebauungsplan Planbereich 28/2

Einwendung zur Anwendung des § 13a BauGB
Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfüllt sind.
Nach den Planunterlagen soll auf einer bislang unbebauten Fläche im Umfeld von Schulen und Wohnbebauung eine Biomasse-Heizzentrale mit einer Feuerungswärmeleistung von rund 5 MW errichtet werden. Die Begründung des Bebauungsplans legt nicht nachvollziehbar dar, weshalb es sich hierbei um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB handeln soll.
Insbesondere fehlt eine nachvollziehbare Auseinandersetzung damit, ob die Planung tatsächlich der baulichen Innenentwicklung dient oder vielmehr die erstmalige Inanspruchnahme einer bislang unbebauten Fläche für eine eigenständige technische Infrastruktur mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Umgebung darstellt.
Vor diesem Hintergrund ist auch nicht ersichtlich, weshalb auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet werden konnte. Die geplante Anlage kann insbesondere Auswirkungen auf Lärm, Luftschadstoffe, Gerüche, Verkehr sowie auf das Schutzgut Mensch haben. Angesichts der unmittelbaren Nähe zu Wohnbebauung und zu Schulen erscheint ein Verzicht auf eine Umweltprüfung besonders begründungsbedürftig.
Ich rüge daher ausdrücklich die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB und fordere die Stadt auf, nachvollziehbar darzulegen,
• weshalb die Voraussetzungen des § 13a BauGB im vorliegenden Fall erfüllt sein sollen,
• aus welchen Gründen die Planung als Maßnahme der Innenentwicklung eingestuft wird,
• weshalb keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wurde und
• auf welcher Grundlage ausgeschlossen wurde, dass von der Planung erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen können.

Da der Satzungsbeschluss nach meinem Kenntnisstand noch nicht gefasst wurde, bitte ich darum, diese Stellungnahme unverzüglich in das laufende Verfahren einzubeziehen, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses vor dessen Sitzung am 7. Juli 2026 sowie den Mitgliedern des Gemeinderats vor der Beschlussfassung am 23. Juli 2026 zur Kenntnis zu geben und die vorgebrachten Einwendungen in der Abwägung zu berücksichtigen.
Da die Einwendungen die Rechtmäßigkeit der Verfahrenswahl nach § 13a BauGB betreffen, bitte ich um eine nachvollziehbare Stellungnahme im Abwägungsvorgang.

Mit freundlichen Grüßen

Technischer Ausschuss, geplante Sitzung am 7.7.2026?

Zeitplan vom 6.5.2026, Künkelinhalle (Foto:hb)

Ratsinfosystem Technischer Ausschuss
Technischer Ausschuss
Kontakt Geschäftsstelle: Rathaus
Anschrift: Marktplatz 1
73614 Schorndorf
Daten zum Gremium Anzahl Mitglieder: 17, alle stimmberechtigt.
Vorsitzender: Herr Oberbürgermeister Bernd Hornikel
Termine: Sitzungstermine
MitgliederFraktion Name Funktion
CDU (5) Herr Stadtrat Hermann Beutel Ordentliches Mitglied
Herr Stadtrat Klaus Dobler Ordentliches Mitglied
Herr Stadtrat Dr. Joachim Gaukel Ordentliches Mitglied
Frau Stadträtin Kirsten Katz Ordentliches Mitglied
Herr Stadtrat Thomas Rösch Ordentliches Mitglied
SPD (3) Herr Stadtrat Jürgen Erdmann Ordentliches Mitglied
Herr Stadtrat Marcel Kühnert Ordentliches Mitglied
Herr Stadtrat Tim Schopf Ordentliches Mitglied
FDP/FW (2) Herr Stadtrat Gerald Junginger Ordentliches Mitglied
Herr Stadtrat Peter Schwan Ordentliches Mitglied
GRÜNE (3) Frau Stadträtin Kathrin Hübner Ordentliches Mitglied
Herr Stadtrat Joe Saling Ordentliches Mitglied
Herr Stadtrat Tobias Schmid Ordentliches Mitglied
AfD (2) Herr Stadtrat Lars Haise Ordentliches Mitglied
Herr Stadtrat Daniel Schmidt Ordentliches Mitglied
Fraktionslos (1) Herr Stadtrat Matthias Nothdurft Ordentliches Mitglied
Stellvertretende MitgliederFraktion Name Funktion
CDU (5) Herr Stadtrat Steffen Krötz stellv. Mitglied
Herrn Stadtrat Thorsten Leiter stellv. Mitglied
Herr Stadtrat Dr. Matthias Müller-Eißfeldt stellv. Mitglied
Herr Stadtrat Ingo Sombrutzki stellv. Mitglied
Frau Stadträtin Jenny Wiedmaier stellv. Mitglied
SPD (4) Herr Stadtrat Peter Hutzel stellv. Mitglied
Herr Stadtrat Steffen Moldenhauer stellv. Mitglied
Frau Stadträtin Heidi Rapp stellv. Mitglied
Frau Stadträtin Sabine Reichle stellv. Mitglied
FDP/FW (2) Frau Stadträtin Sabine Brennenstuhl stellv. Mitglied
Herr Stadtrat Dr. Jochen Schäfer stellv. Mitglied
GRÜNE (2) Frau Stadträtin Dr. Simone Höfer stellv. Mitglied
Frau Stadträtin Friederike Köstlin stellv. Mitglied
AfD (1) Herr Stadtrat Gerhard Zuleger stellv. Mitglied
Stadt Schorndorf

Marktplatz 1, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 602-0
E-Mail: stadt@schorndorf.de

Quelle:https://schorndorf.ratsinfomanagement.net/gremien/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZa-Sx8BinIzBYtQ5tzv3Fu8