Aufgrund der unterschiedlichen Herkünfte von Althölzern kann Altholz in unterschiedlichem Maß mit Fremdstoffen belastet sein. Aus diesem Grund wird das Holz in § 2 Nr. 4 AltHolzV in vier Altholzkategorien aufgeteilt:
A I – naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde,
A II – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel,
A III – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel,
A IV – mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz. In der Regel handelt es sich um Hölzer aus dem Außenbereich, die zum Schutz mit Holzschutzmitteln behandelt wurden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Altholz, 5.6.26
